Seit dem 1. Januar 2024 ist das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Wenn Sie als Eigentümer eines bestehenden Gebäudes, einer Eigentumswohnung oder eines Neubaus in einer Baulücke den Einbau einer neuen Heizung planen, besteht die Pflicht der vorherigen Beratungspflicht sowie der Nachweiserbringung durch fachkundige Personen (nach § 60b oder § 88 Absatz 1 GEG). Dazu hat das zuständige Bundesministerien eine Informationsschrift veröffentlicht, in der ein Formblatt enthalten ist, das sowohl von der beratenden fachkundigen Person sowie vom Gebäudeeigentümer unterzeichnet werden muss, als Dokumentation der gesetzeskonformen Beratung.  Zum ganzen Artikel